Kühe

Lidl in Deutschland engagiert sich bereits seit Jahren für mehr Tierwohl. Als zuverlässiger Partner der heimischen Landwirtschaft entwickeln wir die Haltungsbedingungen gemeinsam mit unseren Lieferanten kontinuierlich weiter. Schon mit der Erfindung des Haltungskompasses 2018 und der Überführung von diesem in die Haltungsformkennzeichnung haben wir uns konkrete Ziele für mehr Tierwohl gesetzt. Mit dem Label „Faire Haltung - Zum Wohl der Tiere“ gehen wir nun den nächsten Schritt.

Mit dem Label „Faire Haltung - Zum Wohl der Tiere“ werden Produkte gekennzeichnet, die unter Beachtung höchster Tierwohl- und Umweltstandards erzeugt wurden. Dabei orientiert sich das „Faire Haltung - Zum Wohl der Tiere“-Label an den Kriterien der Haltungsform Stufe 3. Landwirtschaftsbetriebe, welche die Anforderungen der Haltungsformstufe 3 erfüllen, gehen weit über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus und leisten damit einen deutlichen Beitrag zu höheren Tierwohlstandards und einer insgesamt nachhaltigeren Nutztierhaltung. Das Label „Faire Haltung“ geht hier sogar noch einen Schritt weiter und erfüllt zum Teil darüberliegende Haltungsstandards.

Dieses Engagement für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung wird von der Haltungsform anerkannt und durch die Einordung des Labels „Faire Haltung - Zum Wohl der Tiere“ in die Haltungsformstufe 3 gewürdigt.

Gleichzeitig erfüllen die mit dem Label gekennzeichneten Rohstoffe nicht nur höhere Nachhaltigkeitsstandards beim Tierwohl, sondern legen den Fokus auch auf eine regionale Herkunft. Die mit dem Siegel ausgelobten Rindfleischprodukte stammen zu 100% aus der deutschen Landwirtschaft und gewährleisten durch eine vertragliche Bindung der Partnerbetriebe eine finanzielle Kompensation des entstehenden Mehraufwands sowie eine verbesserte Planungssicherheit für die Landwirtschaft.

Tierwohlkriterien

Mindestens 4m2 Platz pro Rind in der Endmast. Das bedeutet fast doppelt so viel Platz wie in der Haltungsformstufe 1.

Landwirtschaftsbetriebe gewährleisten einen ganzjährigen Außenklimakontakt durch einen Offenfronstall, einer Laufstallhaltung mit Weidegang an mind. 120 Tagen im Jahr oder einer Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof. Darüber hinaus gelten strikte Vorgaben, welcher Anteil der Stallfläche geöffnet sein muss.

Wenn die Enthornung auf dem Mastbetrieb stattfindet, dann im Alter von <6 Wochen durch den Landwirt und mit Schmerzlinderung.

Es gilt der verpflichtende Einsatz von Futtermitteln ohne Gentechnik ab dem Termin des Erstaudit. Während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung, ist der Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik zu gewährleisten.

Eine verpflichtende Teilnahme an der Befunddatenerfassung am Schlachthof sowie Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Rind.

Der Betrieb verfügt über eine gültige QS- und ITW-Zertifizierung.