Da eine Fehlernährung im Kindesalter das Risiko ernährungsbedingter Erkrankungen im Erwachsenenalter erhöht, ist die Bewerbung gesunder Lebensmittel und der Verzicht von Werbung ungesunder Lebensmittel bis zum 14. Lebensjahr zentral für die Gesundheit.*
*Verbraucherzentrale Bundesverband: Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung, 2021.
Ab Geschäftsjahr 2023 wird Lidl daher grundsätzlich – mit Ausnahme von Aktionsartikeln zu Weihnachten, Ostern und Halloween – keine ungesunden Lebensmittel mehr an Kinder bewerben, die einen hohen Anteil an gesättigten Fettsäuren, Zucker oder Salz aufweisen. Dies umfasst Werbeaktivitäten in Fernsehen, Radio, Social Media und unseren Haushaltshandzetteln. Damit setzen wir als erster Deutscher Lebensmitteleinzelhändler eine entsprechende Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um.
Parallel werden wir das Marketing für eine gesunde und nachhaltige Ernährung von Kindern fördern und bis Ende 2025 nur noch Lebensmittel mit Kinderoptik* auf der Verpackung unserer Eigenmarken verkaufen, wenn sie die WHO-Kriterien für gesunde Lebensmittel erfüllen.
*Artikel mit Kinderoptik sind alle Lebensmittel, deren Verpackung Elemente enthält, die Kinder bis einschließlich 14 Jahren ansprechen oder suggerieren, dass sie besonders für Kinder geeignet sind.
Alle Lebensmittel, welche die Nährwertvorgaben des WHO-Nährwertprofils einhalten, werden als gesunde Lebensmittel betrachtet und dürfen in Kinderumgebung beworben werden. Weihnachten, Ostern und Halloween sind besondere Anlässe im Leben eines Kindes und definieren daher nicht alltägliches Ernährungsverhalten. Daher haben wir uns bei diesen Anlässen für eine Ausnahme entschieden. Beispielsweise sind der Schokoladen-Weihnachtsmann oder -Osterhase kulturelle Symbole, die wir den Kindern nicht vorenthalten möchten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine eigens für die Ernährung von Kindern entwickelte Bewertung von Lebensmitteln als gesund oder ungesund definiert. Das Nährwertprofil gliedert Lebensmittel in 17 Kategorien und legt für die Nährstoffzusammensetzung Schwellenwerte fest, bei deren Überschreiten keine Vermarktung an Kinder erfolgen soll. Kriterien der Bewertung sind der Gesamtfett- sowie der Gesamtzuckergehalt, gesättigte Fette, zugesetzter Zucker und Süßungsmittel, Salz sowie die Energiedichte eines Lebensmittels.