Lidl-Mindesteinstiegslohn wird auf 14 Euro pro Stunde erhöht
Top-Vergütung für großartige Leistung beim nachhaltigen Frische-Discounter
11.05.2022 | Bad Wimpfen
Ab dem 1. Juni 2022 zahlt Lidl in Deutschland seinen Mitarbeitern einen Mindesteinstiegslohn von mindestens 14 Euro brutto pro Stunde. Je nach Eingruppierung im jeweiligen regionalen Tarifvertrag und der bereits vorhandenen Berufserfahrung kann der Lidl-Mindesteinstiegslohn bei bis zu 18,26 Euro brutto pro Stunde zuzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld liegen. Die Mitarbeiter erwarten unbefristete Arbeitsverträge sowie zahlreiche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten mit einer attraktiven Gehaltsentwicklung. Hierbei steigt der Lohn im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit.
Bereits im März 2022 hatte das Unternehmen bekanntgegeben, die Gehälter für Auszubildende und Teilnehmer am Abiturientenprogramm um 100 Euro brutto zu erhöhen. Zum 1. August 2022 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr monatlich 1.100 Euro, im zweiten 1.200 Euro und im dritten 1.350 Euro.
„Unsere Kollegen leisten täglich einen überdurchschnittlichen Einsatz und uns ist es ein zentrales Anliegen, dass dieser auch überdurchschnittlich und fair entlohnt wird. Seit jeher ist es uns als Arbeitgeber wichtig, unsere Mitarbeiter angemessen zu vergüten. Dieser Vorreiterrolle werden wir seit der Einführung des Lidl-Mindesteinstiegslohns vor 12 Jahren gerecht“, sagt Christian Härtnagel, Geschäftsleitungsvorsitzender bei Lidl in Deutschland.
Konstante Investitionen in Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Bereits 2010 positionierte sich Lidl als Vorreiter und führte als erster Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland seinen Lidl-Mindesteinstiegslohn ein, der sukzessive erhöht wurde. Mit einem Stundenlohn von 10 Euro lag der Lidl-Mindesteinstiegslohn schon vor 12 Jahren über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde. Zuletzt betrug der Lidl-Mindesteinstiegslohn 12,50 Euro pro Stunde. Durch die erneute Anhebung des internen Mindesteinstiegslohns auf 14 Euro übertrifft Lidl schon ab 1. Juni 2022 den ab Oktober gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro deutlich.
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