
An der Produktion der von Lidl vertriebenen Waren ist eine Vielzahl an Menschen auf der ganzen Welt beteiligt. Es ist unsere unternehmerische Verantwortung, ihre Grundrechte zu respektieren und zu schützen. Dafür orientieren wir uns an den Grundsätzen international gültiger Rahmenwerke wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN Guiding Principles on Business and Human Rights und den ILO Kernarbeitsnormen.
Wir glauben daran, dass ein faires Miteinander die Grundlage unseres unternehmerischen Erfolgs ist. Bei Lidl ist die Verantwortung für Mensch und Gesellschaft deshalb fester Bestandteil unserer Unternehmensgrundsätze. Mit dem Lidl Code of Conduct verpflichten wir darüber hinaus seit vielen Jahren unsere Partner in der Lieferkette, Menschenrechte zu achten und innerhalb ihrer eigenen Geschäftsaktivitäten durchzusetzen.
Wir wollen den Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit beim Thema Menschenrechte entschlossen entgegentreten. Dafür überprüfen wir fortlaufend die potenziellen Risiken bei der Herstellung unserer Produkte. Bei unseren Eigenmarken bewerten wir diese im Rahmen eines Prozesses, der sich auf verschiedene Indizes, wie beispielsweise den Global Slavery Index, stützt. Ergänzend fließt die Expertise externer Stakeholder ein, mit denen wir im ständigen Dialog stehen.
Auch innerhalb unserer Lieferkette möchten wir mögliche Risiken systematisch identifizieren. Dazu führen wir kontiniuerlich soziale und ökologische Risikobewertungen innerhalb unseres Eigenmarkensortiments durch, um beispielsweise Risiken wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu identifizieren. Eine ausführlichere Darstellung dieser Risikoanalyse ist im Positionspapier zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht zu finden.
Den identifizierten Risiken wollen wir mit wirksamen Maßnahmen begegnen. Um die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette zu verbessern und die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen, fördern wir einen aktiven Austausch mit unseren Lieferanten und stehen mit NGOs und Arbeitnehmervertretern im Dialog. Gleichzeitig werden wir mit eigenen Initiativen und in zahlreichen Kooperationen mit etablierten Partnern aktiv.
Bei Verstößen reagieren wir umgehend. Für Betroffene oder Beobachter von Menschenrechtsverstößen haben wir einen Beschwerdemechanismus in Form eines Online-Meldesystems etabliert.
Für ausgewählte Lieferketten arbeitet Lidl (Land) an der Etablierung zusätzlicher, hierfür spezifisch geeigneter Beschwerdemechanismen. Beispielsweise ist Lidl aktives Mitglied einer Arbeitsgruppe des Bangladesch Accord, die sich der Entwicklung eines geeigneten Beschwerdemechanismus für Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch widmet. Die Öffentlichkeit wollen wir fortlaufend über unsere Herausforderungen und Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte informieren. Darüber berichten wir unter anderem in unserem Positionspapier zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
*Im Positionspapier Sorgfaltspflicht unter dem Begriff unzureichende Arbeitnehmerrechte zusammengefasst.
Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht führen wir regelmäßig sogenannte Human Rights Impact Assessments (HRIAs) nach international anerkannter Methodik durch.
Als Lebensmitteleinzelhändler möchten wir komplexe Lieferketten durch vertiefte Risikobewertungen, die HRIA, beleuchten. Zur Identifizierung und Priorisierung der relevantesten Lieferketten führen wir zunächst umfassende Wesentlichkeits- und Risikobetrachtungen durch. Im Zuge dieses Prozesses haben wir uns entschieden, HRIAs zunächst in den Lieferketten für kenianischen Tee, spanische Beeren sowie kolumbianische Bananen durchzuführen. In diesen Lieferketten haben wir erhöhte Menschenrechtsrisiken identifiziert und haben gleichzeitig durch ein größeres Geschäftsvolumen die Möglichkeit, auf diese Lieferketten einzuwirken.
Unsere HRIAs basieren auf einem systematischen Prozess zur Identifizierung, Priorisierung und Auseinandersetzung mit den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechtsfragen. Ein wichtiger Aspekt unseres Konzepts ist der zeitgebundene Maßnahmenplan, um sicherzustellen, dass im Laufe des Prozesses identifizierte negative Menschenrechtswirkungen effektiv minimiert werden. Bei der Erstellung des HRIA werden stets Stakeholder und Rechteinhaber direkt eingebunden. Dazu gehört, die unterschiedlichen Perspektiven der Menschen zu berücksichtigen, die von den Geschäftsaktivitäten von Lidl indirekt betroffen sein können sowie die Meinung von Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) und NGOs einzuholen, auch um einen direkten Zugang zu den Rechteinhabern zu ermöglichen. Wir werden diese Partnerschaften zur Unterstützung der Maßnahmenpläne und der fortlaufenden Beobachtung weiter ausbauen. Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass ein HRIA Teil eines fortwährenden Sorgfaltspflichtprozesses und keine einmalige Bewertung ist.
Durch die HRIAs versuchen wir ein klareres Verständnis für die indirekten und direkten Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten innerhalb einer ausgewählten Hochrisiko Lieferkette zu gewinnen. Dies soll zu einem besseren Verständnis für unser Einflusspotenzial, unsere Rolle und unsere Verantwortung bei der Minimierung der festgestellten Auswirkungen führen. Durch HRIAs gewinnen wir zusätzlich Informationen über die systemischen Probleme, mit denen insbesondere Personen in vulnerablen Situationen konfrontiert sind, z.B. in Bezug Geschlechterdiskriminierung, Landrechte oder Vereinigungsfreiheit. Dank der Einbindung von Stakeholdern bauen wir gleichzeitig Partnerschaften vor Ort auf, um direkten Zugang zu Rechteinhabern zu haben und die Auswirkungen aus erster Hand verstehen können. Somit etablieren wir eine Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Adressierung der identifizierten Risiken.
Als einer der ersten internationalen Einzelhändler weltweit hat Lidl bereits zwei HRIAs durchgeführt und veröffentlicht. Dies umfasst zum einen ein HRIA der Teelieferkette aus Kenia und zum anderen ein HRIA der Beerenlieferkette aus der spanischen Provinz Huelva.